Nach aktuellen Verlautbarungen aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll es in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aus dem Jahre 1988 doch tatsächlich eine Honoraranhebung von 6 Prozent geben.
Dieser in Aussicht gestellte Honoraranstieg nach 23 Jahren widerspricht den Vorgaben des Zahnheilkundegesetzes sowie der Koalitionsvereinbarung.
Bei der Einführung der GOZ im Januar 1988 versprach der verantwortliche Bundesminister die Gebühren an die Kostensteigerungen regelmäßig anzupassen.
Wir – Zahnärzte am Niederrhein- möchten unseren Patienten entsprechend dem wissenschaftlichen Fortschritt nach einem modernen Leistungskatalog eine hochwertige Versorgung anbieten.
Für den Vorstand ZA Frank Lanzen (Vorsitzender) ZA Dirk Baum (Stellvertreter) ZA Karsten Finck, Dr. Mirko van den Bruck, Dr. Kurt J. Gerritz (v.i .S.d.P.)
Quelle: Anzeige ZaN in NRZ vom 12. März 2011